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Aufgaben und Kompetenzen der Fakultät

§ 16 des Statuts der Universität Basel vom 12.12.2007
Die Fakultät
a)
verleiht akademische Grade,
b)
stellt der Regenz Antrag auf Erteilung und Entzug der Venia docendi und auf Verleihung des Titels Professorin bzw. Professor aufgrund spezifischer Qualifikationsverfahren,
c)
erteilt Lehraufträge,
d)
erlässt Studien- und Prüfungsordnungen, die vom Universitätsrat genehmigt werden,
e)
wird angehört bei der Schaffung und Aufhebung von Studiengängen sowie von Extraordinariaten und Ordinariaten in ihrem Bereich.
f)
erarbeitet unter Beizug ihrer Gliederungseinheiten einen fakultären Entwicklungsplan sowie Strukturpläne und formuliert den Ausschreibungstext für die Berufung auf eine Professur aufgrund der vom Universitätsrat bewilligten Stellenfreigabe,
g)
evaluiert die Bewerbungen und erstellt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Rektorats bezüglich der akademischen Ausrichtung und des finanziellen Rahmens eine Liste ausgewählter Bewerberinnen und Bewerber zuhanden des Rektorats,
h)
wählt die Dekanin bzw. den Dekan für eine Amtszeit von mindestens zwei Jahren sowie ihre Vertretung in der Planungskommission,
i)
beantragt die Gewährung von Forschungs- und Weiterbildungssemestern sowie von Urlauben von Lehrverantwortlichen,
j)
stellt in ihrem Bereich die Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistung sicher,
k)
genehmigt im Rahmen ihrer Verantwortung zu Handen des Rektorats das Fakultätsbudget sowie die Budgets der ihr unterstellten Departemente.

 
19/06/2013