Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung ist das oberste Organ der Medizinischen Fakultät. Ihr gehören alle Mitglieder der universitären Personalgruppierung I an, die 40% der Sitze einnimmt. Auf die universitäre Gruppierung II entfallen 30% der Sitze, auf die universitäre Gruppierung III bis V je 10%. Insgesamt gehören der Fakultätsversammlung rund 280 Personen an. Die Liste der Fakultätsversammlungsmitglieder finden Sie hier.

Die Fakultätsversammlungen beginnen jeweils um 17.00 Uhr, alternierend in Präsenz und online. Die Probevorträge der Habilitationskandidatinnen sind in die Fakultätsversammlung integriert.
Die Protokolle der Sitzungen finden Sie untenstehend.

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