Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung ist das oberste Organ der Medizinischen Fakultät. Ihr gehören alle Mitglieder der universitären Personalgruppierung I an. Die Gesamtzahl dieser Mitglieder entspricht 40% der Sitze. Auf die universitäre Gruppierung II entfallen 30% der Sitze, auf die universitäre Gruppierung III bis V je 10%.

Die Fakultätsversammlungen beginnen jeweils um 16.45 Uhr mit Probevorträgen (gemäss separatem Programm), ab 17.30 Uhr werden die Traktanden der Fakultätsversammlung behandelt.