Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen der Medizinischen Fakultät der Universität Basel zur Habilitationsordnung der Universität Basel treten am 1.8.2025 in Kraft.
Anträge gemäss dem bisherigen Ausführungsreglement können bis am 31. Juli 2025 eingereicht werden. Sollte die Vorprüfung ergeben, dass nicht sämtliche Kriterien bis am 31. Januar 2026 erfüllt werden können, wird der Antrag nicht angenommen. Ein Antrag muss dann nach den neuen Ausführungsbestimmungen neu eingereicht werden.
Informationen zum Lehrschlüssel finden Se unter: https://medizinstudium.unibas.ch/de/fuer-dozierende/anrechnung-von-lehrleistungen-und-lehrleistungserfassung-universe/
Die Antragsmodalitäten werden frühzeitig bekanntgegeben bzw. veröffentlicht.
Administrative Fragen können Sie gern richten an Frau Rosanna Notaro, rosanna.notaro(at)unibas(dot)ch, Telefon 061 207 19 17 von Mo - Mi.